24-monatige Reifengarantie

Bei einem Kauf neuer Reifen erhalten Sie beim stop+go Partner eine kostenlose 24-Monate-Garantie auf die AMAG Reifen-Hausmarken.
Reifengarantie

Weitere Informationen zu unseren Reifengarantie-Leistungen

In diesen Fällen schützt die Reifen-Garantie:

  • Reifenschäden durch eingefahrene Nägel oder spitze Gegenstände
  • Klar erkennbare Reifenschäden durch Randsteinverletzungen

Der aktuell gültige AMAG Verkaufspreis des beschädigten Reifens und die Profiltiefe zum Zeitpunkt des Schadens sind die Grundlage für die Errechnung des Ersatzanspruchs. Voraussetzung für den Garantieanspruch ist der Kauf des neuen Reifens bei einem der teilnehmenden stop+go Partner.

Die Reifen-Garantie gilt für:

  • Reifen jeder Dimension von Personenwagen, 4x4/SUV und leichten Nutzfahrzeugen
  • Reifen der Reifenmarken: Continental, Dunlop, Michelin, Pirelli, Uniroyal, Gislaved, Nokian LLKW-Winterreifen
  • alle Fahrzeugmarken und Modelle
  • den Reifen- oder Komplettradkauf bei einem teilnehmenden stop+go Partner

Diese Garantie gilt nur im Zusammenhang mit der Originalrechnung der Reifen und ist 24 Monate lang ab Kaufdatum gültig.

Beachten Sie bitte, dass die werkseitige Bereifung von Neufahrzeugen nicht in der Reifen-Garantie eingeschlossen ist.

Die Ersatzleistungen der Reifen-Garantie für den beschädigten Reifen beinhalten Aufwendungen für:

  • Reifenmontage
  • Gummiventil
  • Gewichte
  • Auswuchten
  • Radwechsel

Allfällige Abschleppkosten und Pannenhilfe sind Sache des Fahrzeughalters.

Bitte beachten Sie, dass Schäden durch normale Abnutzung und übermässigen Verschleiss – z.B. durch extreme Fahrweise, Bremsplatten etc. – nicht durch die Reifen-Garantie gedeckt sind. Dies gilt auch für Folgeschäden durch defekte Stossdämpfer und nicht eingehaltene Luftdruckvorschriften des Herstellers.

Folgeschäden durch falsch eingestellte oder verstellte Lenkgeometrie (nach Randsteinkontakt) sowie beschädigte Felgen gehören nicht in den Geltungsbereich.

Reifen der gleichen Achse, die nicht beschädigt sind, jedoch aufgrund des Profiltiefen-Verhältnisses zum neuen Reifen ersetzt werden müssen, können bei der Ersatzleistung nicht berücksichtigt werden.

Für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrers oder Fahrzeughalters sowie für Schadenfälle aufgrund eines Unfalls besteht kein Leistungsanspruch.

Beachten Sie bitte, dass die werkseitige Bereifung von Neufahrzeugen nicht in der Reifen-Garantie eingeschlossen ist

Der Ersatzanspruch errechnet sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des beschädigten Reifens und der Profiltiefe zum Zeitpunkt des Schadens.

Die Berechnung des Reifen-Restwerts

Restprofil in mm     Ersatzanspruch*

≥7                             100%

6 - 6.9                       70%

5 - 5.9                       50%

4 - 4.9                      30%

≥ 3.9                         0%

* % vom ursprünglichen Nettobetrag des Reifens inkl. MwSt.